Gesetz für KI-Praktiken am Arbeitsplatz

KI-Praktiken am Arbeitsplatz

Die deutsche Regierung plant ein neues Gesetz einzuführen, das den Einsatz von KI-Technologie durch Arbeitgeber zur Überwachung und Kontrolle bestehender Mitarbeiter oder zur Auswahl potenzieller Mitarbeiter einschränken wird.

Neues Datenschutzgesetz wird KI-Praktiken in Deutschland begrenzen

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil planen ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz einzuführen, das den Umfang einschränken würde, in dem KI Arbeitgebern Informationen über ihre Mitarbeiter oder potenzielle Mitarbeiter liefern kann.

Das neue Gesetz sollte die Möglichkeiten einschränken, wie Arbeitgeber KI-Programme verwenden können, um Informationen über den Gesundheitszustand, den Aufenthaltsort, die politischen Neigungen oder die Sexualität der Mitarbeiter zu erfahren.

Faeser sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die deutsche Regierung anerkennt, dass künstliche Intelligenz in der Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle spielt und “immense Möglichkeiten” bietet, aber auch ein Szenario ermöglicht, in dem Prozesse “nicht mehr transparent sind, Menschen diskriminiert werden oder persönliche Rechte durch unbefugte Überwachung verletzt werden”.

Heil will Arbeitnehmerschutz in der digitalen Welt aufrechterhalten

Für Heil ist das neue Gesetz dringend erforderlich. “Gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und Arbeitnehmerschutz sollten auch in der digitalen Arbeitswelt gelten“, sagte der Arbeitsminister der Süddeutschen Zeitung.

Faeser fügte hinzu, dass nur in Ausnahmefällen, wenn es um die Sicherheit der Mitarbeiter geht, beispielsweise bei Feuerwehrleuten im Einsatz, Videoaufnahmen von Mitarbeitern erlaubt sein sollten und dass es immer einen Raum am Arbeitsplatz geben sollte, in dem keine Überwachung stattfindet.

Der Arbeitgeber sollte auch nie ein vollständiges Bewerbungs- oder Dienstleistungsprofil von potenziellen oder bestehenden Mitarbeitern erstellen“, fuhr die Ministerin fort.

Mit dem neuen Gesetz möchte die Regierung Einschränkungen für KI-Programme, die in Bewerbungsverfahren verwendet werden, durchsetzen. In Zukunft müssen diese wissenschaftlichen Standards entsprechen und dürfen nur Bewerberqualitäten verarbeiten, die für die Position relevant sind.

Der erste Entwurf des neuen Gesetzes wird diesen Sommer erwartet.

KI-Praktiken im Bewerbungsprozess

Die Verwendung von KI im Bewerbungsprozess hat in den letzten Jahren zugenommen. KI-Programme können eine Vielzahl von Daten analysieren und Muster erkennen, die für den Menschen schwer zu erkennen sind. Sie können auch dazu beitragen, den Bewerbungsprozess zu beschleunigen, indem sie die besten Kandidaten für eine Stelle identifizieren.

Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der Möglichkeit der Diskriminierung. KI-Programme könnten dazu verwendet werden, Informationen über Kandidaten zu sammeln, die nicht relevant für ihre Fähigkeit, eine Stelle auszufüllen, sind, wie z.B. ihre politischen Ansichten oder ihre sexuelle Orientierung. Dies könnte zu Diskriminierung führen und die Privatsphäre der Kandidaten verletzen.

Ausnahmen für die Sicherheit der Mitarbeiter

Innenministerin Nancy Faeser betonte, dass es Ausnahmen von den Einschränkungen geben sollte, wenn die Sicherheit der Mitarbeiter auf dem Spiel steht. So sollten beispielsweise Feuerwehrleute, die im Einsatz sind, videoüberwacht werden dürfen. Es sollte jedoch immer einen Raum am Arbeitsplatz geben, in dem keine Überwachung stattfindet.

Erwartungen an das neue Gesetz

Das neue Gesetz wird mit Spannung erwartet. Es wird erwartet, dass es die Verwendung von KI am Arbeitsplatz einschränken und gleichzeitig sicherstellen wird, dass die Privatsphäre und die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben. Der erste Entwurf des Gesetzes wird diesen Sommer erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie es die KI-Praktiken in Deutschland verändern wird.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass das geplante neue Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren und transparenteren Arbeitsumfelds in Deutschland sein könnte. Es zielt darauf ab, die Verwendung von KI-Praktiken am Arbeitsplatz zu regulieren und sicherzustellen, dass die Privatsphäre und die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.

Die zunehmende Verwendung von KI in der Arbeitswelt bietet zwar immense Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken, insbesondere in Bezug auf Diskriminierung und Verletzung der Privatsphäre. Dieses Gesetz könnte dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Vorteile der KI-Nutzung zu maximieren.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die Arbeitswelt in Deutschland haben wird. Der erste Entwurf des Gesetzes wird diesen Sommer erwartet und wird sicherlich intensiv diskutiert werden. Es ist zu hoffen, dass das endgültige Gesetz einen fairen und ausgewogenen Ansatz zur Regulierung der KI-Praktiken am Arbeitsplatz bietet.

Mit freundlichen Grüßen
J.O. Schneppat

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